Kontakt

Bundesgeschäftsstelle:

Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben e.V.
c/o Haus der Donauschwaben

Goldmühlestr. 30
71065 Sindelfingen

E:Mail: Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben

Die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen ist in diesem Jahr endlich wieder auf der Leipziger Buchmesse, die vom 19. bis 22. März 2026 stattfinden wird, mit einem eigenen Stand vertreten. Wir bieten Ihrer Landsmannschaft, so wie wir es in der früheren Zeit auch gehandhabt haben, an, sich mit Ihren Publikationen (Büchern) an unserem Messestand zu präsentieren.

Im letzten Jahr 2025 verzeichnete die Leipziger Buchmesse mit 296.000 Besuchern einen neuen Rekord. Auch deshalb halten wir die Wahrnehmung der deutschen Vertriebenen und ihren Publikationen im Rahmen der Leipziger Buchmesse für eine sehr große Chance, ein größeres und interessiertes Publikum zu erreichen.

Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie als Landsmannschaft mit Ihren Publikationen an unserem Stand vertreten sein würden. Für einen freiwilligen Unkostenbeitrag von 150 Euro wären wir sehr dankbar.

Lassen Sie uns gern zeitnah wissen, wenn sich Ihre Landsmannschaft mit Ihren aktuellen Publikationen bei der Leipziger Buchmesse am Stand der Kulturstiftung präsentieren möchte. Sie können ihre Publikationen entweder in der Bonner Geschäftsstelle oder am

Berliner Dienstsitz der Kulturstiftung bis zum 13. März 2026 abgeben oder dorthinzusenden. Selbstverständlich können Sie nach der Leipziger Buchmesse, falls gewünscht, die Bücher wieder zurückerhalten, ansonsten würden wir diese in unserer Bibliothek verwahren.

Wir wären Ihnen für eine kurze Rückmeldung sehr dankbar und stehen Ihnen für Rückfragen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Ernst Gierlich, Vorstandsvorsitzender

Thomas Konhäuser, Geschäftsführer / Projektleite

Am Samstag, den 21. März 2026, lädt das Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg gemeinsam mit der DJO – Deutsche Jugend in Europa, LV Baden-Württemberg e. V. herzlich zum 17. Ostdeutschen Ostermarkt nach Stuttgart ein.

Der traditionsreiche Ostermarkt ist ein Treffpunkt für alle, die sich für ostdeutsche Kultur, Brauchtum, Kulinarik und Handwerk interessieren – und bietet ein einzigartiges Erlebnis für die ganze Familie.

📞 Organisation & Kontakt

DJO – Deutsche Jugend in Europa

Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Ansprechpartner:

Hartmut Liebscher

Telefon: 0711 / 625138

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der 17. Ostdeutsche Ostermarkt verbindet Kultur, Kulinarik, Geschichte und Begegnung auf einzigartige Weise. Ob als Familienausflug, kulturelle Entdeckungsreise oder nostalgischer Rückblick in die ostdeutschen Heimatregionen – dieser Tag bietet für jeden Besucher einen besonderen Mehrwert.

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Relevante Unterschiede zwischen Renten der Sozialversicherung (pensii asigurări sociale) und Zahlungen von Entschädigungen für politische Verfolgung (Îndemnizaţii decret 118/1990) beachten. – Durch das Gesetz 141/2025 (veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens 699 vom 25.7.2025) wurden aus Gründen des rumänischen Haushaltsdefizits die Beitragszahlungen zur rumänischen Krankenversicherung neu geregelt. Geändert/neu eingeführt wurden wesentliche Vorschriften des Gesetzes 227/2015 (cod fiscal).

Es wurde eine Beitragspflicht zur rumänischen Krankenversicherung in Höhe von 10% der relevanten Leistung eingeführt, die durch die Auszahlungsbehörde (Casa de Pensii) unmittelbar von der zustehenden Leistung einbehalten wird (siehe auch Artikel "Wichtiger Hinweis für Bezieher von Sozialleistungen aus Rumänien", SbZ Online vom 1. August 2025).

Die Höhe des Abzuges unterscheidet sich nach Art der Leistung:

Bei Renten der Sozialversicherung (pensii) wird der Beitrag aus der gewährten Rente abzüglich eines Freibetrages von 3.000 RON je Rentenart berechnet. Im Ergebnis gibt es damit keinen Abzug, wenn die Rente den Betrag von 3.000 RON nicht überschreitet. Bei höheren Renten wird 10% des über 3.000 RON liegenden Betrages gekürzt (Art. 157 Abs. 6 Gesetz 227/2015 in der Fassung ab 1.8.2025).

Beispiel: Person A bezieht 2.800 RON monatliche Rente. Bei dieser Person wird nichts gekürzt. Person B bezog bis zum 31.7.2025 monatlich 3.800 RON. Der Freibetrag von 3.000 RON wird um 800 RON überschritten, davon werden 10% (= 80 RON) als Beitrag zur Krankenversicherung einbehalten. Die Person wird ab 1. August nur noch 3.720 RON beziehen.

WICHTIG: Diese Bemessungsregel gilt NICHT bei Beziehern von Entschädigungen (Îndemnizaţii DL 118/90). Leistungen nach Dekret 118/1990 für politische Verfolgung unterliegen nach diesen neuen Regeln in voller Höhe der Beitragspflicht. Damit zieht die Auszahlungsbehörde von jeder Entschädigungsleistung einen Anteil von 10 % zur Finanzierung einer Krankenversicherung in Rumänien ab.

ANMERKUNG: Nach meiner Meinung verstößt diese Regelung bezüglich der Leistungen nach Dekret 118/1990 gegen vorrangiges rumänisches Recht: In Dekret 118/1990 ist in Art. 7 Abs. 2 geregelt: „Zahlungen nach diesem Gesetz sind steuerfrei, werden bei der Berechnung anderer Rechtspositionen laut Gesetz NICHT berücksichtigt und können mit allen anderen Rentenarten kummuliert werden“. Damit dürften diese Zahlungen auch bei Berechnung eines Krankenversicherungsbeitrages nicht in Betracht gezogen werden.

Befreiungsmöglichkeiten beachten!

In dem neuen Recht wird NICHT nach Wohnsitz des Berechtigten unterschieden. Allerdings gelten in diesem Zusammenhang zwischenstaatliche Regelungen, die auch für Rumänien als Mitgliedsstaat der EU verpflichtend sind. Anzuwenden ist die EU-Verordnung 883/2004, auf welche in Rumänien die „Gemeinsame Anweisung der Nationalen Rentenkasse und der Nationalen Krankenversicherung OC 1285/437/2011. CNPP, CNAS“ aufbaut. Danach kann eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragt werden, wenn eine berechtigte Person im Wirkungsbereich der EU-Verordnung, z.B. in Deutschland oder in Österreich, wohnt und dort bereits eine Krankenversicherung hat.

Die rumänische Rentenbehörde ist verpflichtet, betroffene Personen formgerecht zu informieren (notificare conf. anexa 1 la OC 1285/437/2011. CNPP, CNAS) und einen Befreiungsantrag mit Erklärungen zur Frage des Wohnsitzes außerhalb Rumäniens sowie des Bestandes einer Krankenversicherung im Wohnsitzland (z.B. Deutschland) abzufragen. Solange aber ein solcher Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht mit einem Nachweis zur Krankenversicherung im Wohnsitzland nicht gestellt wird, erfolgt automatisch eine entsprechende Kürzung.

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Behörden diese Verpflichtung leider NICHT befolgen und ohne jede Information einfach kürzen. 

Betroffenen wird daher empfohlen, den Befreiungsantrag eigeninitiativ (auch ohne Aufforderung) an die Behörde zu senden, woher die Zahlung kommt. Der Befreiungsantrag muss auf dem entsprechenden Formular in rumänischer Sprache unter Beifügung eines Beleges zur Krankenversicherung gestellt werden. Das Formular kann im Internet heruntergeladen werden (siehe Download am Ende dieses Artikels).

Wichtig ist,
a) dass beide Teile der Erklärung (Erklärung zum Wohnsitz und Erklärung zum KV-Verhältnis) ausgefüllt werden (persönliche Daten, insbesondere der CNP, der aus der Decizie zur Gewährung der Leistung zu entnehmen ist, sowie die Angaben zum Wohnsitz)

b) und ein Antrag auf Befreiung gestellt wird, wobei das Kästchen („solicit… exceptarea de la plata contribuţiei… ) angekreuzt und der Nachweis über die Krankenversicherung beigefügt wird. Als Nachweis reicht eine Kopie der Krankenversicherungskarte.

Der Antrag kann auch per E-Mail gesendet werden, wobei aber auf eine Eingangsbestätigung zu achten ist. Texte in deutscher Sprache oder Mitgliedsbescheinigungen der Krankenversicherung in deutscher Sprache werden NICHT beachtet. Hier müsste eine beglaubigte Übersetzung ins Rumänische beigefügt werden. Ausreichend ist hingegen nach bisheriger Erfahrung die Beifügung einer Kopie der Mitgliedskarte der Krankenkasse.

Rechtliche Unklarheit bei Entschädigungszahlungen

Nach Auffassung einiger Behörden ist die oben geschilderte Befreiungsregelung für Bezieher von Entschädigungszahlungen mit Wohnsitz und Krankenversicherung im Ausland nicht anwendbar. Das würde bedeuten, dass unabhängig vom Wohnsitz und einer bestehenden Krankenversicherung im Ausland immer ein 10%-Anteil zur rumänischen Krankenversicherung abgezogen wird. Begründet wird diese Meinung damit, dass die Befreiungsmöglichkeit sich nur aus Anwendung der EU-Verordnung 883/2004 ergeben würde. Diese Verordnung enthalte aber in Art. 3 eine Anwendungsregelung, die zwar Rentenzahlungen einbeziehen würde, aber in Art 3 Abs. 5 b die Anwendbarkeit für Entschädigungszahlungen ausdrücklich ausschließen würde (…). Deswegen sei von jeder Entschädigungszahlung – unabhängig vom Wohnsitz und dort bestehender Krankenversicherung – ein Beitrag von 10% zur Finanzierung einer rumänischen Krankenversicherung abzuziehen.

Ich halte diese Rechtsauslegung für zu restriktiv und damit für unzutreffend. Die Regelungen der EU-VO 883/2004 haben einen anderen Zweck. Sie dienen einer Koordinierung der Sozialversicherung in der EU. In Art. 3 Abs. 1 a ist das System der Krankenversicherung ausdrücklich genannt. Damit muss Rumänien eine in Deutschland bestehende Krankenversicherung anerkennen und verliert damit das Recht, zusätzlich zu dem nach EU-Recht anzuerkennenden Krankenversicherungssystem einen fiktiven und damit willkürlichen Abzug für ein rumänisches System, welches überhaupt nicht genutzt werden kann, einzuführen. Ein solcher Abzug stellt sich als reine Finanzierungssteuer dar, die aber gemäß Art. 7 Abs. 2 Dekret 119/1990 ausgeschlossen ist.

Im Ergebnis empfehle ich Betroffenen, auch im Falle der Entschädigungszahlungen die Erklärung mit dem Befreiungsantrag einzureichen und bei Aufrechterhalten des Abzuges einen Widerspruch bei der Behörde einzulegen, die eine Kürzung der Leistungen durchgeführt hat.

Dr. Bernd Fabritius, Rechtsanwalt, München

Download (jeweils in zwei Varianten: als pdf- und Word-Datei):

Anlage 1 des Formulars (Erklärung zum Krankenversicherungs-Verhältnis, das für den Befreiungsantrag ausgefüllt werden muss (pdf-Datei)

Anlage 1 des Formulars (Erklärung zum Krankenversicherungs-Verhältnis, das für den Befreiungsantrag ausgefüllt werden muss (Word-Datei)

Anlage 2 des Formulars (Erklärung zum Wohnsitz), das für den Befreiungsantrag ausgefüllt werden muss (pdf-Datei)

Anlage 2 des Formulars (Erklärung zum Wohnsitz), das für den Befreiungsantrag ausgefüllt werden muss (Word-Datei)

Die Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben e.V. hat am Samstag, dem 5. Juli, in den Räumlichkeiten des Donauschwäbischen Zentralmuseums (DZM) in Ulm turnusgemäß einen neuen Bundesvorstand gewählt. Die Delegiertenversammlung findet alle drei Jahre statt und bringt Vertreterinnen und Vertreter der Sathmarer Schwaben aus ganz Deutschland zusammen.

Zu Beginn der Sitzung stellte der bisherige Vorstand seine Arbeit der vergangenen Amtsperiode vor und zog Bilanz. Die Delegierten zeigten sich erfreut über die Fortschritte, die in den letzten drei Jahren erzielt wurden: So wurde die Mitgliederevidenz auf ein modernes, digitales System umgestellt, die Digitalisierung in mehreren Bereichen vorangetrieben und die Finanzbuchhaltung effizienter organisiert. Auch kulturell war die Landsmannschaft aktiv - mit zahlreichen Veranstaltungen in Ummendorf, Sindelfingen, Nürnberg und anderen Städten. Darüber hinaus beteiligte sich die Organisation an verschiedenen öffentlichen Auftritten, um die Kultur, die Bräuche und das Selbstverständnis der Sathmarer Schwaben zu bewahren und sichtbar zu machen.

Rosi Tom, Landesvorsitzende der Landsmannschaft in Baden-Württemberg, dankte den Delegierten für ihr Vertrauen und bat gleichzeitig um Unterstützung für die kommende Amtszeit. Sie verglich das Vorstandsteam mit dem präzisen Uhrwerk einer Schweizer Uhr-angetrieben durch den bisherigen Bundesvorsitzenden Thomas Erös. „Die Landsmannschaft hat seiner gewissenhaften Arbeit viel zu verdanken" , betonte Tom. Erös bringe nicht nur das richtige Gespür, sondern auch die Vision mit, um die Sathmarer Schwaben gemeinsam mit einem engagierten Team in der Öffentlichkeit stärker sichtbar zu machen.

Die Vorstandsarbeit wird von allen Beteiligten als respektvoll, motivierend und inspirierend beschrieben.

Bei den anschließenden Wahlen wurde Thomas Erös mit absoluter Mehrheit in seinem Amt als Bundesvorsitzender bestätigt. Auch seine Stellvertreterin Gertrud Kinn erhielt erneut das Vertrauen der Delegierten. Neu in das Vorstandsgremium gewählt wurden Arthur Glaser als Schriftführer und Redakteur, Tünde Wieland als Kulturreferentin sowie Paul Horn als Beisitzer.

Zum Abschluss der Versammlung richtete Thomas Erös noch einmal das Wort an die Delegierten und rief zur gemeinsamen Arbeit auf: „Gemeinsam sind wir Sathmarer Schwaben stark! Packen wir'san, denn es gibt viel zu tun„

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Rede des Bundesvorsitzenden

der Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben e.V.

beim Schwabentreffen am 15. Juni 2025 in Großkarol im Sathmarschwaben

 

Liebe Großkaroler, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Giurgiu- Kovàcs,

sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Landsmannschaft und insbesondere im Namen allen Sathmarer Schwaben - die heute nicht hier sein können - möchte ich herzliche Grüße übermitteln.

Mein Name ist Thomas Erös, bin Bundesvorsitzender der Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben. Vor allem bin ich ein Gebürtiger von hier und somit trage ich diese wunderbare und lebenswerte Stadt Großkarol - genauso wie Sie alle - in meinem Herzen.

Viele wunderbare Erinnerungen meiner Kindheit haben sich hier in diesem Schloss-Park ereignet, damals nicht ahnend, dass uns Jahrzehnte später dieses Fest hier alle zusammenbringt und vereint.

Die Kindheit ist was Wunderbares, ohne Sorgen, ohne Schuld und vor allem ohne Vorurteile anderen Kindern, Ethnien und Völkern gegenüber. So haben wir Kinder gemeinsam gespielt ohne je nachzudenken, wer welcher Ethnie angehört.

Und so wünsche ich mir auch heute diese Welt, in der nur der Mensch zählt und nicht seine Herkunft oder Abstammung, nicht der gesellschaftliche Rang und nicht die Partei, der man angehört. Einfach Mensch sein, denn nur der Mensch zählt!

Die Sathmarer Schwaben sind seit Jahrhunderten Teil der Geschichte hier im Sathmarland, haben Schulter an Schulter mit Rumänen und Ungarn zum Wohlstand dieser Gegend beigetragen und werden auch die Zukunft gemeinsam mit ihnen prägen.

Dieser Tag ist ein besonderer Tag, weil zum ersten Mal seit der Teilung von Sathmarschwaben nach dem 1. Weltkrieg auch Vàllaj und Merk vereint mit uns das Schwabentreffen feiern. Unsere Vorfahren wären sicher stolz auf diese Errungen-schaft. Deswegen gilt die Botschaft:

Haltet zusammen! Respektiert euch! Denn im Herzen gibt es keine Grenzen!

Ein herzliches Dankeschön an:

Frau Dr. Petra Loibl, Staatsbeauftragte des Bay Staatsministerium für Aussiedler und Vertriebene, an Herrn Emmerich Ritter - Abgeordneter im ungarischen Parlament,

an Frau Ibolya Hock-Englender, Vorsitzende der Ungarndeutschen in Ungarn,

an Richard Tircsi, Beauftragter der Ungarischen Staatsregierung für Minderheiten und auch ein waschechter Sathmarer Schwabe.

Danke dafür, dass Sie uns Sathmarer Schwaben heute mit Ihrem Besuch beehren und am Schwabentreffen teilnehmen.

Herzlichen Dank an Camelia Pacz - Vorsitzende des DfD und ihr Team für die gelungene Veranstaltung heute, Danke an Monika Giurgiu-Kovács und der Stadtverwaltung Großkarol für die großzügige Unterstützung!

DANKE AN ALLE die heute da sind!

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Dragi careieni,                                                                                                      
Stimată doamnă primar Monika Giurgiu-Kovács,
Stimate doamne, stimați domni!

În numele Asociației Șvabilor Sătmăreni din Germania și, în special, al tuturor șvabilor sătmăreni care nu pot fi astăzi aici, aș dori să transmit cele mai calde salutări.

Mă numesc Thomas Erös, sunt președintele Asociației Șvabilor Sătmăreni. Dar, mai presus de toate, sunt de aici și port acest oraș minunat – la fel ca dumneavoastră toți – în inima mea.

Multe amintiri frumoase din copilăria mea s-au petrecut în acest parc al castelului, fără să-mi dau seama atunci că, zeci de ani mai târziu, acest festival ne va aduce împreună și ne va uni la acest eveniment.

Copilăria este ceva minunat – fără griji, fără vinovăție și, mai ales, fără prejudecăți față de alți copii, etnii și popoare. Noi, copiii, ne jucam împreună fără să ne întrebăm vreodată cui aparține fiecare din punct de vedere etnic.

Și așa mi-aș dori să fie și lumea de azi: una în care contează doar omul, nu originea sau descendența, nu statutul social și nici partidul din care face parte. Să fim doar oameni! Pentru că doar omul contează!

Șvabii sătmăreni au făcut parte din istoria acestei regiuni timp de secole. Au contribuit, umăr la umăr cu românii și maghiarii, la prosperitatea acestei zone și vor continua să modeleze împreună viitorul.

Această zi este una deosebită, deoarece, pentru prima dată de la împărțirea regiunii Sătmar după Primul Război Mondial, și localitățile Vállaj și Mérk sărbătoresc împreună cu noi acest eveniment. Strămoșii noștri ar fi, cu siguranță, mândri de această realizare.

Mesajul acestui Schwabentreffen este:
Rămâneți uniți! Respectați-vă reciproc! Pentru că în inimă nu există granițe!

Mulțumiri:

Doamnei Dr. Petra Loibl, comisar de stat din partea Ministerului de Stat Bavarez pentru repatriați și expulzați,
domnului Emmerich Ritter, deputat în Parlamentul Ungariei,
doamnei Ibolya Hock-Englender, președinta comunității germane din Ungaria,
domnului Richard Tircsi, comisar al Guvernului ungar pentru minorități – și, totodată, un adevărat șvab sătmărean.

Mulțumesc Cameliei Pacz – doamna președintă a Forumului Democrat German din Carei – și echipei sale pentru această frumoasă organizare.
Mulțumesc doamnei primar Giurgiu-Kovács și Primăriei Carei pentru sprijin și ajutor.

Mulțumesc tuturor celor care sunteți astăzi aici pentru a sărbători împreună!

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