Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Aussiedler bzw. Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen.
Sie zählen zu dieser Personengruppe oder möchten sich einfach nur informieren? Dann sind Sie hier richtig.
Vordrucke zum Aufnahmeverfahren
Bitte beachten Sie, dass nur Anträge bearbeitet werden können, die in deutscher Sprache ausgefüllt wurden.Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheides, wenn Sie in Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, den Nachfolgestaaten ehemaliges Jugoslawien, Albanien oder China leben. Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge bearbeiten können, die in deutscher Sprache ausgefüllt wurden.
Das Paket beinhaltet folgende Vordrucke:
- Antrag A
- Merkblatt A
- Merkblatt Datenschutz
- Vollmachtsvordruck